
gelten neben Waren- und Dienstleistungsmarken und geschäftlichen Bezeichnungen als dritter Schutzgegenstand des Markengesetzes (vgl. § 126ff.). Zu den geographischen Herkunftsangaben zählen Kennzeichnungen, mit denen die geographische Herkunft von Produkten erkenntlich wird. Sie können von sämtliche...
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https://www.absatzwirtschaft.de/markenlexikon/
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